Der Verlegeweg von Steuerkabeln sollte den konstruktiven Anforderungen entsprechen und folgende Anforderungen erfüllen:
Kabel sollten nicht direkt unter der Ölleitung und der Rohrleitung für korrosive Medien parallel verlegt werden und nicht unter dem Ventil oder der Schnittstelle der Ölleitung und der Rohrleitung für korrosive Medien verlaufen.
Kabel sollten Mannlöcher, Gerätehebelöcher, Gucklöcher, explosionsgeschützte Türen und Bereiche vermeiden, die für mechanische Beschädigungen anfällig sind; Kabel, die in der Nähe von thermischen Geräten und Rohrleitungen verlegt werden, sollten die Demontage und Montage von Geräten und Rohrleitungen nicht beeinträchtigen. 2 Explizit verlegte Kabel sollten im oberen Teil der Heizungsleitung nicht parallel verlegt werden. Wenn zwischen Kabel und Heizungsrohr keine Trennwand vorhanden ist, sollte die Isolierung zwischen Kabel und Heizungsrohr bei Parallelverlegung größer als 500 mm sein, und die Kreuzverlegung sollte größer als 250 mm sein und sollte parallel verlegt werden Rohrleitungen. Der gegenseitige Abstand sollte größer als 100 mm sein.
Direkt erdverlegte Kabel dürfen nicht direkt über oder unter der erdverlegten Rohrleitung parallel verlegt werden.
Kabeltunnel, Gräben, Schächte, Zwischengeschosse und andere geschlossene Kabelkanäle dürfen nicht mit thermischen Rohrleitungen ausgestattet sein, und es ist strengstens verboten, Rohrleitungen mit brennbarem Gas oder brennbarer Flüssigkeit zu durchqueren.





