Der Verlegeweg des Steuerkabels sollte den konstruktiven Anforderungen entsprechen und folgende Anforderungen erfüllen:
Kabel sollten nicht direkt unter der Ölleitung und der Rohrleitung für korrosive Medien parallel verlegt werden und nicht unter dem Ventil oder der Schnittstelle der Ölleitung und der Rohrleitung für korrosive Medien verlaufen.
Kabel sollten Mannlöcher, Gerätehebelöcher, Gucklöcher, explosionsgeschützte Türen und Bereiche vermeiden, die für mechanische Beschädigungen anfällig sind; Kabel, die in der Nähe von thermischen Geräten und Rohrleitungen verlegt werden, sollten die Demontage und Montage von Geräten und Rohrleitungen nicht beeinträchtigen. 2 Explizit verlegte Kabel sollten im oberen Teil der Heizungsleitung nicht parallel verlegt werden. Wenn keine Trennwand zwischen Kabel und Heizungsrohr vorhanden ist, sollte die Isolierung zwischen Kabel und Heizungsrohr bei parallelem Abstand größer als 500 mm sein, und die Kreuzverlegung sollte größer als 250 mm sein und sollte parallel zu anderen Rohrleitungen verlegt. Der gegenseitige Abstand sollte größer als 100 mm sein.
Direkt erdverlegte Kabel dürfen nicht direkt über oder unter der erdverlegten Rohrleitung parallel verlegt werden.
Geschlossene Kabelkanäle wie Kabeltunnel, Gräben, Schächte, Zwischengeschosse usw. dürfen nicht mit thermischen Rohrleitungen ausgestattet werden und es ist strengstens verboten, Rohrleitungen mit brennbaren Gasen oder brennbaren Flüssigkeiten zu durchqueren.






